Leistungen

Brandschutzhelfer Ausbildung

Das Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenrichtlinien verpflichten Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen gegen mögliche Gefahren im Betrieb zu treffen. Darunter zählen auch die Ausbildung von Mitarbeitern zu Brandschutzhelfern sowie deren regelmäßige Nachschulung.

Sie sind das entscheidende Bindeglied zwischen der Umsetzung von Vorschriften zur Brandverhütung und dem tatsächlichen Brandereignis. Durch schnelles und beherztes reagieren können Entstehungsbrände sofort gelöscht werden und somit hohe wirtschaftliche Schäden und eine Gefährdung von Personen verhindert werden.

Die Ausbildung:

Dauer ca. 3 Stunden, direkt in Ihrem Unternehmen

Inhalt theoretische Grundlagen: 

  • Kenntnisse zur Brandentstehung
  • Grundlagen zum Brandschutz
  • Brandschutzorganisation
  • Kenntnisse über Löschtechniken
  • Verhalten im Brand- und Gefahrenfall

Inhalt praktische Ausbildung:

Umgang sowie richtiger Einsatz von Feuerlöschern an einem gasbetriebenen Feuerlöschtrainer

Kosten:

Die Kosten pro Teilnehmer betragen 100,00 €. Darin enthalten sind Kosten für die theoretische und praktische Ausbildung, den Betrieb des Brandsimulators sowie Wartungskosten der Übungsfeuerlöscher.

Alle Teilnehmer erhalten zum Ende der Ausbildung ein Handout mit den wichtigsten Punkten zum nachlesen sowie ein Teilnahmezertifikat.

Je nach Brandschutzforderung und Brandgefährdung sollte die Schulung im Abstand von 2-5 Jahren wiederholt werden. Bei wesentlichen Änderungen im Unternehmen wie Anzahl der Beschäftigten, Unternehmenserweiterung oder erhöhter Brandgefährdung empfiehlt sich eine kürzere Auffrischungszeit. Eine Schulung von einzelnen Mitarbeitern ist ebenso möglich. Setzen Sie sich dazu gerne mit mir in Verbindung.

 


Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne gehören zur sicherheitsrelevanten Pflichtausstattung, je nach Gebäudenutzung. Die Aufgabe eines Flucht- und Rettungsplanes ist es, Personen, die sich im Gebäude aufhalten, über das Richtige Verhalten im Gefahrenfall aufzuklären sowie einen Überblick über das Gebäude, die vorhandenen Fluchtwege und die Sicherheitseinrichtungen zu geben.

Wann brauchen Sie einen Flucht- und Rettungsplan?

  • bei unübersichtlicher Fluchtwegführung
  • bei einem hohen Anteil an ortsunkundigen Personen (Publikumsverkehr)
  • Bereiche mit erhöhter Gefährdung (z.B. feuergefährliche Arbeiten)

Sie als Arbeitgeber entscheiden über diese Punkte und tragen somit auch die Verantwortung.

Die Pläne werden gemäß DIN ISO 23601 in folgenden Schritten erstellt.

1. Zusendung von Grundriss oder Bauplan

Senden Sie mir die Pläne des entsprechenden Gebäudes per Mail zur Aufarbeitung zu.

2. Objektbegehung

Auf Grundlage der von Ihnen übersendeten Pläne führe ich eine Vor-Ort Begehung durch, bei der ich die Pläne abgleiche und alle relevanten Informationen wie Brandschutzausstattung und Aushangoptionen aufnehme.

3. Planerstellung und Freigabe

Die Flucht- und Rettungspläne werden von mir erstellt und zur Prüfung und Freigabe an Sie übersendet. Sollten Änderungen nötig sein, werden diese selbstverständlich durchgeführt.

4. Fertige Pläne erhalten

Nach der Freigabe erhalten Sie die fertigen Pläne je nach Wunsch per Mail als PDF, als Print-Exemplar, laminiert oder auch in einer Brandschutz-Aushanglösung zur Wandmontage. Ein Druck auf nachleuchtenden Material ist ebenso möglich. Auf Wunsch wird auch die Montage von mir übernommen. 

Flucht- und Rettungspläne sind regelmäßig durch einen Sachkundigen auf ihre Richtigkeit zu prüfen.


Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne sind vorbereitete Pläne für die Brandbekämpfung und für Rettungsmaßnahmen an besonderen Orten oder Objekten. Sie sind ein Führungsmittel der Feuerwehr zur schnellen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage und ermöglichen ein schnelles und gezieltes Eingreifen der Einsatzkräfte. Sie liefern der Einsatzleitung zudem schon auf der Anfahrt zum Objekt wichtige Informationen wie besondere Gefahrenschwerpunkte, Angriffswege oder Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie weitere relevante Details.

Ein Feuerwehrplan ist in der Regel für Sonderbauten, Gebäude mit Brandmeldeanlagen (BMA) oder bei erhöhter Brandgefahr zwingend erforderlich. Er wird im Rahmen der Baugenehmigung, durch Sonderbauverordnungen oder direkt von der Brandschutz-dienststelle gefordert, kann aber von der auf Wunsch auch für jedes andere Objekt oder für eine temporäre Veranstaltungsfläche erstellt werden.

Die Pläne werden gemäß DIN 14095 und in folgenden Schritten erstellt.

1. Zusendung von Grundriss oder Bauplan

Senden Sie mir die Pläne des entsprechenden Gebäudes per Mail zur Aufarbeitung zu.

2. Objektbegehung

Auf Grundlage der von Ihnen übersendeten Pläne führe ich eine Vor-Ort Begehung durch. Hierbei werden die Pläne nochmals abgeglichen sowie relevante Daten wie Gefahrenschwerpunkte, Zugänge für die Feuerwehr, Standort der Brandmeldeanlage etc. erfasst.

3. Planerstellung und Freigabe

Nach der Objektbegehung wird der Feuerwehrplan erstellt und zur Prüfung und Genehmigung an die zuständige Brandschutzdienststelle übersendet.

4. Übermittlung des Feuerwehrplans

Ist der Feuerwehrplan von der Brandschutzdienststelle genehmigt, erfolgt die Zusendung des fertiggestellten Planes an Sie und die Brandschutzdienststelle in digitaler Form und auf Wunsch auch als gedruckter und laminierter Plansatz.

 

Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sollten einen solchen Plan haben, um im Ernstfall eine gezielte und koordinierte Zusammenarbeit mit der Feuerwehr zu ermöglichen. Feuerwehrpläne müssen alle zwei Jahre durch eine Sachkundige Person überprüft werden.


Feuerlöscher Unterweisungen

Bei erhöhter Brandgefährdung ist ein schnelles Eingreifen im Gefahrenfall essentiell, um Personenschäden zu vermeiden und die betriebliche Kontinuität zu wahren. Dabei ist es sinnvoll, neben den Brandschutzhelfern im Unternehmen weitere Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöschern zu schulen. Dies vermittelt Sicherheit bei der Benutzung von Feuerlöschern und mindert drastisch die Hemmschwelle, diese im Brandfall einzusetzen.

Die Ausbildung:

Dauer ca. 1 Stunde, direkt in Ihrem Unternehmen

Inhalt theoretische Grundlagen: 

  • Brandklassen und Löschmittel
  • Aufbau und Funktionsweise von Feuerlöschern
  • Kenntnisse über Löschtechniken

Inhalt praktische Ausbildung:

Umgang sowie richtiger Einsatz von Feuerlöschern an einem gasbetriebenen Feuerlöschtrainer

Kosten:

Die Kosten pro Teilnehmer betragen 50,00 €. Darin enthalten sind Kosten für die theoretische und praktische Ausbildung, den Betrieb des Brandsimulators sowie Wartungskosten der Übungsfeuerlöscher.

 

Die Ausbildung kann auf betriebliche Gefahrenschwerpunkte angepasst werden. 


Rauch- und Co-Warnmelder

!!! Rauchwarnmelder retten Leben !!!

Warum Rauchwarnmelder?

Wenn wir nachts schlafen, schläft auch unsere Nase. Das heißt, wir nehmen im Schlaf keine Gerüche wahr. Somit werden wir nicht wach, wenn wir im Schlaf giftige Rauchgase einatmen. Es reichen nur drei Atemzüge dieser giftigen Rauchgase, um in eine Bewusstlosigkeit zu fallen, welche uns hilflos macht. Rauchwarnmelder detektieren frühzeitig schon geringe Mengen an Rauch und warnen Sie schnell und effektiv, sodass Sie sich und Ihre Familie in Sicherheit bringen können.

Rauchmelderpflicht in Deutschland

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Sie gilt für vermieteten und ebenso für selbst genutzten Wohnraum. Die Landesbauordnung in den jeweiligen Bundesländern regelt einige Details zu Terminen und Fristen sowie Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern. In Thüringen besteht die Rauchmelderpflicht seit 01.01.2019. Dabei müssen alle Schlafräume und Fluchtwege ausgestattet sein.

Informieren Sie sich

In Deutschland werden die meisten Brände durch Elektrizität ausgelöst. Rauchwarnmelder sind eine einfache und effektive Art, Sie zu schützen und wenn es darauf ankommt, Ihr Leben zu retten. Ich setze dabei als offizieller Partner auf Geräte der Firma Hekatron mit dem Qualitätszeichen "Q".

Als "zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder" übernehme ich die Planung, Montage und regelmäßige Wartung Ihrer Rauchwarnmelder und berate Sie gern über die Möglichkeiten der Ausstattung.

Sie haben Fragen, möchten weitere Informationen oder eine unverbindliche Beratung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Rauchwarnmelder sollten mindestens jährlich geprüft und alle 10 Jahre ersetzt werden!


Brandschutzordnung

Grundsätzlich haben Arbeitgeber die Pflicht, ihre Mitarbeitenden über potenzielle Gefahren im Betrieb aufzuklären und sie davor zu schützen. Laut der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 müssen die Maßnahmen zur Brandbekämpfung dann ausgehangen werden, wenn eine erhöhte Brandgefährdung vorliegt, ein Fluchtplan notwendig ist oder ein hohes Besucheraufkommen im Betrieb herrscht. In den Fällen schlägt die ASR A2.2 dann die Brandschutzordnung als geeignetes Dokument vor.

Eine Brandschutzordnung nach DGUV Information 205-001(basierend auf DIN 14096) ist ein zentrales Instrument des betrieblichen Brandschutzes. Sie regelt das Verhalten im Brandfall, Maßnahmen zur Brandverhütung und spezielle Aufgaben für Brandschutzhelfer. Sie besteht aus drei Teilen (A, B, C), muss betriebsspezifisch angepasst und regelmäßig unterwiesen werden.

Struktur der Brandschutzordnung

Teil A: öffentlicher Aushang „Verhalten im Brandfall“ für alle Personen im Objekt

Teil B: Merkblatt oder Broschüre für Mitarbeiter, Erläuterungen zur Verhinderung von Brand- und       Rauchausbreitung sowie zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen

Teil C: organisatorischer Teil einer Brandschutzordnung, richtet sich an Personen im Betrieb mit besonderen   Aufgaben im Brandschutz und regelt deren Aufgaben und Tätigkeiten

Die Erstellung liegt in der Verantwortung des Unternehmers. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Brandschutzordnung auf dem neuesten Stand zu halten und diese mindestens alle zwei Jahre durch fachkundige Personen überprüfen zu lassen.

Sie haben Fragen, möchten weitere Informationen oder eine unverbindliche Beratung? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.